Verlegehinweise
Alle Einbau-Regeln einhalten
Die Regeln sind ein Auszug aus der Broschüre des SLG „Dauerhafte Verkehrsflächen mit Betonpflastersteinen“ und in Verbindung hiermit zu betrachten: Unter dieser Voraussetzung haben sorgfältig geplante und ausgeführte Verkehrsflächen eine lange Lebensdauer.
1. Planum mit Mindestgefälle 2,5% bzw.4% herstellen
Als „Planum“ wird die Oberfläche des zuvor verdichteten Untergrundes oder Unterbaues bezeichnet. Es ist profilgerecht, eben und tragfähig herzustellen. Aus bautechnischen Gründen wird die an der Pflasteroberfläche erforderliche Längs- und Querneigung grundsätzlich an allen Schichtoberflächen, so auch auf dem Planum ausgeführt.
(Broschüre Abs. 3.3.1, 3.3.2, 3.5.3)
2. Ebene, profilgerechte Tragschicht aus ungebundenem Mineralstoffgemisch herstellen.
Entmischung des Mineralstoffgemisches vermeiden. Materialien lagenweise verdichten, ggf.zu groben Stellen in der Oberfläche nachbessern. Oberfläche mit Mindestgefälle 2.5%, Unebenheit max.1cm auf 4m Länge. Wasserdurchlässigkeit, Filterstabilität zu Untergrund/Unterbau sicherstellen, Tragfähigkeit und Verdichtung prüfen.
(Broschüre Abs. 3.5.4)
3. Randeinfassung herstellen
Abstand der Randeinfassung unter Beachtung der geforderten Verlegebreite durch Auslegen einzelner Steinzeilen vor Beginn der Verlegearbeiten festlegen. Bord- und Einfassungssteine erhalten ein Fundament und eine Rückenstütze aus Beton B15.
(Broschüre Abs. 2.4, 3.5.5 )
4. Pflasterbettung aus korngestuftem, ungebundenem Mineralstoffgemisch herstellen
Bettungsmaterial muss auf Tragschicht- und Fugenmaterial abgestimmt sein; Bettungsmaterial darf nicht in Tragschicht „einrieseln“ und das Fugenmaterial nicht in die Bettung. Bettungsmaterial einbauen und profilgerecht abziehen. Pflasterbett muss nach Verdichtung des Pflasters 3 bis 5 cm stark sein. Das gilt für alle Steinhöhen.
(Broschüre Abs. 3.5.7.2)
5. Angelieferte Betonpflastersteine prüfen
Lieferschein mit Bestellung vergleichen (Format, Farbe, Oberflächenbearbeitung, Menge etc.). Deutliche Abweichungen bitte mit Vertragspartnern/Lieferanten klären.
(Broschüre Abs. 3.5.7.3)
6. Pflaster mit Fugenbreite 3 bis 5 mm verlegen und Steine mischen
Abstandhalter geben nicht die Fugenbreite vor. Steine nur ausrichten um ein gleichmäßiges Fugenbild sicherzustellen. Gegen unerwünschte Farbkonzentrationen die Steine aus mehreren Paketen mischen. Anschlüsse an Ränder etc. schneiden, nicht „knacken“: Paßsteine sollten nicht kleiner als der Normalstein sein. (Broschüre Abs. 3.5.7.3, 3.5.7.4 )
7. Verfugen mit filterstabilem Mineralstoffgemisch
Das Fugenmaterial muss vollständig eingefegt werden können, es darf nicht ins Bettungsmaterial einrieseln. Während der Verlegearbeiten die Pflasterfugen kontinuierlich verfüllen. Überschüssiges Fugenmaterial vor dem Abrütteln vollständig entfernen.
(Broschüre Abs. 3.5.7.4)
8. Abrütteln der Fläche nur im trockenen Zustand
Bei farbigem Pflaster und Pflaster mit besonders bearbeitetem Oberflächen nur Flächenrüttler mit Platten-Gleit-Vorrichtung einsetzen. Flächenrüttler mit passender Verdichtungsleistung wählen.
(Broschüre Abs. 3.5.7.4)
9. Fugen vollständig füllen
Nach dem Abrütteln sind die Fugen nochmals vollstänig zu füllen. Diese müssen ggf. über einen längeren Zeitraum wiederholt nachgefüllt werden.
(Broschüre Abs. 3.5.7.4)
Diese Regeln basieren maßgeblich auf Erfahrungswerten und sind größtenteils Stand der Technik. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die sich auf Anwendung dieser Regeln gründen. Die vollständigen Informationen sind enthalten in der Broschüre “ Richtig planen und ausführen – Dauerhafte Verkehrsflächen mit Betonpflastersteinen“ des
SLG Betonverband Straße
Landschaft, Garten e.V.
Schlossallee 10,
53157 Bonn
Fax 0228/95456-90